Ausbildung

Begleitendes Fahren mit 17

Das begleitende Fahren mit 17 bedeutet,

…dass ihr schon mit 16 ½ Jahren mit eurer Ausbildung in der Klasse B anfangen könnt. Mit 17 Jahren dürft ihr dann schon einen PKW unter Begleitung führen.

Anforderungen an die Begleitperson:
  • Mindestalter: 30 Jahre
  • Seit 5 Jahren ununterbrochen im Besitz eines Führerscheins der Klasse B (oder Klasse III alt)
  • Maximal 1 Punkt im Verkehrszentralregister Flensburg
Wie viele Begleitpersonen kann ich angeben?

Du kannst so viele Personen wie du magst angeben, wichtig ist nur, dass diese auch als Begleiter gemeldet sind und nicht einfach nur neben dir sitzen.

Wie kann ich jemanden als Begleitung eintragen lassen?

Eine Begleitperson kannst du bei deinem zuständigen Straßenverkehrsamt eintragen lassen. Beachte bitte, dass diese Person bei der Eintragung anwesend sein muss, sollte diese nachträglich geschehen.

 

Kostet das alles extra?

Leider ja, es fallen hier Gebühren an.

Die Meldestelle berechnet euch für die Erteilung der Fahrerlaubnis mit 17 Jahren eine Grundgebühr von 53,60€, hier sind dann bereits zwei Begleitpersonen mit enthalten.